Urteil
DÜSSELDORF. Haben GKV-Versicherte schon in der Jugend viel versucht, um ihrem Übergewicht beizukommen, und wollen eine Magenverkleinerung, so hat ihre gesetzliche Krankenkasse die dafür nötige Operation zu bezahlen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
"Trotz seit Jugendtagen immer wieder durchgeführter Diäten gelang es der Frau nicht, eine anhaltende Gewichtsreduktion herbeizuführen. Ärztlicherseits wurde ihr bescheinigt, dass die konservative Therapie bei ihr erschöpft und eine relevante Gewichtsreduktion nicht mehr zu erwarten sei", heißt es im Urteil. (bü)
Sozialgericht Düsseldorf
Az.: S 27 KR 351/14