Unfallversicherung
Versicherung deckt Unfall bei Firmenlauf
STUTTGART. Die Teilnahme an einem Firmenlauf steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ist nicht erforderlich, dass alle Beschäftigten an dem Lauf teilnehmen. Eine Mindestbeteiligungsquote existiert nicht. Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz Klaus-Dieter Franzen, Landesregionalleiter Bremen des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte, mit Blick auf ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Detmold (Az.: S 1 U 99/14). Ein Mitarbeiter war nach einem Firmenlauf im August 2013 in Berlin beim Überqueren einer Straße gestürzt und hatte sich dabei Verletzungen am Knie und im Gesicht zugezogen. Der Unfallversicherungsträger verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall. Nach seiner Auffassung habe die Veranstaltung nicht die rechtlichen Anforderungen erfüllt. (maw)