Sonder-VV

KBV legt sich mit Regierung an

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schlittert sehenden Auges in einen Konflikt mit der Bundesregierung: Die Vertreterversammlung weigert sich mehrheitlich, ein Gesetz umzusetzen. Jetzt droht Ärger mit der Aufsichtsbehörde.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am Freitag in geheimer Abstimmung und mit deutlicher Mehrheit abgelehnt, bei gemeinsamen Abstimmungsverfahren Parität zwischen dem haus- und dem fachärztlichen Bereich herzustellen.

Die Parität zwischen Haus- und Fachärzten hatte die Koalition im Versorgungsstärkungsgesetz gefordert, das seit Juli in Kraft ist. Das Gesundheitsministerium hatte in jüngerer Vergangenheit mehrmals auf eine Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe gedrängt.

Gesetzgeber soll sich nicht einmischen

Eine Mehrheit der Versammlung halte das politisch gewollte Projekt für falsch, zwischen rein hausärztlichen und rein fachärztlichen Beschlüssen in den Gremien der KBV zu trennen, sagten Teilnehmer der Sitzung der "Ärzte Zeitung". Die Allianz Deutscher Ärzteverbände hatte im Vorfeld ebenfalls vor Blockbildung in der Vertreterversammlung gewarnt.

Die Vertreter der Verbände sprachen sich zudem entschieden dagegen aus, dass sich der Gesetzgeber bei Satzungsänderungen in die haus- und fachärztliche Versorgung einmische. Das könne die Selbstverwaltung schwächen.

Der KBV steht nun Ärger mit der Aufsichtsbehörde ins Haus. Am 18. September bereits hatte ein von der KBV-Spitze vorgelegter Vorschlag die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt. Daraufhin hatte das Gesundheitsministerium in einem Schreiben vom 24. September angemahnt, die gesetzliche Vorgabe fristgerecht bis zum 1. November umzusetzen.

KBV lässt Frist verstreichen

"Soweit die KBV daher nicht fristgerecht beschließt und eine Satzungsänderung in Kraft setzen lässt, liegt ein Rechtsverstoß vor, der Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen gibt", heißt es in dem zweiseitigen Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Hans Jochen Weidhaas war zur "Erörterung dieser Sach- und Rechtslage" noch für Donnerstag ins Ministerium bestellt worden.

Einstimmig beschlossen die Delegierten eine Resolution gegen die von der Koalition im Krankenhausstrukturgesetz geplante Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Die niedergelassenen Ärzte sollen, so die Regierungspläne, entweder an Kliniken Portalpraxen betreiben, um die Ambulanzen der Krankenhäuser zu entlasten, oder sie sollen die Kosten der Krankenhäuser für die ambulante Notfallversorgung in stärkerem Umfang als bisher aus ihren Budgets mittragen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Tür auf für den Kommissar

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