Bundesrat

Kassen sollen mehr Geld in Aktien anlegen

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BERLIN. Erst seit Kurzem ist es gesetzlichen Kassen gestattet, bis zu zehn Prozent der Mittel für die Altersrückstellungen der Mitarbeiter in Aktien anzulegen. Jetzt regt der Bundesrat an, diese Quote auf 20 Prozent zu erhöhen. Die im 6. SGB V-Änderungsgesetz getroffene Regelung für die GKV und die gesetzliche Unfallversicherung folge dem Versorgungsrücklagegesetz des Bundes, heißt es den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Heil- und Hilfsmittelgesetz.

Gegenwärtig werde auch dieses Versorgungsrücklagegesetz mit dem Ziel novelliert, die Aktienquote im entsprechenden Fonds des Bundes auf 20 Prozent anzuheben. Angesichts der "gleichen Zielrichtung" beider Novellen möge die Bundesregierung prüfen, ob diese Quote auch für GKV und Unfallversicherung gelten soll. Die Altersrückstellungen in der GKV betrugen zuletzt 4,7 Milliarden Euro.

Die Länderkammer wird am 14. Oktober abschließend über diese Empfehlung ihrer Ausschüsse beraten. Der GKV-Spitzenverband hatte, anders als später beschlossen, bereits im 6. SGB V-Änderungsgesetz für eine Aktienquote von 20 Prozent bei den Altersrückstellungen plädiert. (fst)

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