Kommentar
Folgenschwerer Schwur
Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Ein wenig abgedroschen ist er ja, der alte Spruch, aber eben doch immer wieder richtig. Ärzte, die ihn missachten und in gutem Vertrauen ihren Vertragsarztsitz dauerhaft verbindlich in eine Berufsausübungsgemeinschaft einbringen, können mit dem Sitz ihre berufliche Existenz verlieren.
Das zeigt der Fall eines Radiologen, über den jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat. Im Gründungsvertrag hatte er sich verpflichtet, seinen Vertragsarztsitz abzugeben und zugunsten der BAG neu ausschreiben zu lassen, wenn er die BAG verlassen sollte.
Als es zum Schwur kam, erklärten das Schiedsgericht den Vertrag und die Zivilgerichte den Schiedsspruch für verbindlich. Die Zulassungsgremien sind daran gebunden, betonte nun das BSG. Als Folge können auch Tricks bei der Neuausschreibung und Klagen vor den Sozialgerichten den Vertragsarztsitz nicht retten.
Drum prüfe also – aber lasse es deswegen nicht unbedingt sein. Die Vorteile und Chancen, die eine BAG bieten kann, sind unbestritten.
Dafür gibt es eben auch Nachteile. Der Zwang zum abschließenden Einbringen des Vertragsarztsitzes ist aber gerade in einer radiologischen BAG gut begründet, damit die Kollegen nicht auf hohen Investitionen sitzen bleiben.