PRO

Jetzt aber generelle Rauchverbote her!

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Gesundheit und das menschliche Leben bleiben die höchsten Güter. Das hat das Verfassungsgericht bestätigt. Der Nichtraucherschutz wurde nicht gekippt. Nur wegen bestehender Ausnahmen wurden die Gesetze als nicht verfassungskonform eingestuft. Das ist ja auch logisch. Die Anschnallpflicht gilt ja auch für alle Autos - ob ohne oder mit Airbags.

In dem Urteil heißt es auch: Der Gesetzgeber kann einen strengen Nichtraucherschutz beschließen. Einen Schutz ganz ohne Ausnahmen. Diese Steilvorlage muss jetzt genutzt werden, um zu einem konsequenten Gesetzesabschluss zu kommen.

Der Nutzen konsequenter Rauchverbote ist schon aus vielen Ländern belegt: Die Herzinfarktraten sinken, mehr Menschen besiegen ihre Sucht und Jugendliche fangen erst gar nicht mit dem Rauchen an. Das sollte der Gesetzgeber im Hinterkopf behalten. Das Fernziel: Weg mit den Glimmstängeln aus der Öffentlichkeit!

Lesen Sie dazu auch:

Karlsruher Grundsatzurteil stößt auf geteiltes Echo :

Mehr zum Thema

Reformvorhaben

Apotheker wollen keine Telepharmazie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt