Karlsruher Richter kippen Rauchverbote

KARLSRUHE/BERLIN (HL/ble). Ein völliges Rauchverbot in allen Gaststätten wäre verfassungskonform - sind vom Rauchverbot aber gesetzliche Ausnahmen zulässig, so müssen diese konsistent sein. Genau das ist in Berlin und Baden-Württemberg nicht der Fall.

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Vorläufig wieder zulässig: Rauchen in der kleinen Kneipe - wenn der Wirt das will.

Vorläufig wieder zulässig: Rauchen in der kleinen Kneipe - wenn der Wirt das will.

© Foto: dpa

Darum waren die Besitzer von Eckkneipen und einer Diskothek mit ihrer Verfassungsbeschwerde erfolgreich. Denn für sie bedeutet das geltende Recht einen verfassungsrechtlich nicht zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung. Bis Ende 2009 müssen die Landesgesetzgeber neue Regelungen treffen. Das hat gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt.

In der Öffentlichkeit stößt das Urteil auf ein unterschiedliches Echo: Für die Bundesärztekammer forderte das Vorstandsmitglied Rudolf Henke als Konsequenz ein absolutes Verbot des Tabakkonsums in Gaststätten und Diskotheken. In Ländern mit konsequentem Rauchverbot wie Irland oder Italien werde dieses von der Bevölkerung getragen, und zwar auch von Rauchern, so Henke.

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), sowie die Grünen und Linken im Bundestag sprachen sich für ein bundeseinheitliches Tabakverbot ohne Ausnahmen aus.

Die FDP, der Deutsche Zigarettenverband und der Gaststättenverband Dehoga, der die Klagen zum Teil unterstützt hat, begrüßten das Urteil. Die hessische Landesregierung will das Rauchen in Eckkneipen ab sofort tolerieren.

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