Zigarettenlobby und Gastwirte begrüßen die Entscheidung

BERLIN (ble). Der Gaststättenverband Dehoga und der Deutsche Zigarettenverband (DZV) haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt.

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Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Wirte von Einraumbetrieben und ihre wirtschaftliche Betroffenheit ent-sprechend gewürdigt hat", sagte Ernst Fischer, Präsident des Dehoga-Bundesverbandes, laut Mitteilung in Karlsruhe.

"Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen", so Fischer.

Große Freude herrscht auch beim Deutschen Zigarettenverband (DZV), dessen Mitgliedsfirmen einen Marktanteil von über 60 Prozent halten. Die Richter hätten der Politik deutliche Grenzen der Regulierungswut aufgezeigt, so der DZV-Vorsitzende Wouda Kuipers. Das Urteil stärke die Rechte der Gastwirte und berücksichtige sowohl die Interessen der Raucher als auch der Nichtraucher und schaffe so "die Grundlage für ein respektvolles Miteinander."

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