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Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP SE, Wiesloch

Altersvorsorgedepot

Fiskus hilft ab nächstem Jahr auch Selbstständigen

Mit der Altersvorsorgereform erweitern sich die Optionen, für den Ruhestand zu sparen. Das Altersvorsorgedepot steht künftig auch Selbstständigen offen – mit einem besonderen Fokus auf kapitalmarktnahen Anlagen.

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Schritt für Schritt zu einer zusätzlichen Versorgung im Alter: Das Altersvorsorgedepot bringt dafür ab Januar auch eine staatliche Förderung.

Schritt für Schritt zu einer zusätzlichen Versorgung im Alter: Das Altersvorsorgedepot bringt dafür ab Januar auch eine staatliche Förderung.

© lensw0rld / Stock.adobe.com

Die Rendite, die sich für Ärztinnen und Ärzte aus den Beiträgen zu den Versorgungswerken ergibt, ist in der Regel höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch brauchen auch Praxisinhaber meist zusätzlich zur Grundabsicherung weitere Säulen für die Altersvorsorge, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten.

Für viele selbstständige Freiberufler war das bisher oft die Basisrente („Rürup-Rente“), deren Beiträge steuerlich bis zu einem bestimmten Betrag ansetzbar sind. Angestellte haben zudem die Option der betrieblichen Altersvorsorge.

Der Förderweg über die sogenannte „Riester-Rente“ war Selbstständigen bislang verschlossen. Die Altersvorsorgereform, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, erweitert den Kreis der Förderberechtigten: Mit dem Altersvorsorgedepot können nun auch Praxisinhaberinnen und -inhaber eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge aufbauen – und dafür staatliche Förderung erhalten.

Verzicht auf Garantien kann Rendite steigern

Neu ist für Anleger die Möglichkeit, auf Garantien zu verzichten. Das schließt zwar Verluste nicht aus, bringt aber auf lange Sicht in der Regel eine deutlich höhere Rendite.

Die staatliche Förderung sorgt zudem für einen zusätzlichen Renditeimpuls: Bis zu 540 Euro Förderung pro Jahr sind möglich – ab einer Sparrate von 150 Euro im Monat, dazu kommen noch Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.

Zusätzlicher Baustein für die Versorgung im Alter

„Beiträge und Zulagen können zudem steuerlich angesetzt werden – je nach Konstellation ergeben sich also zusätzlich zur Förderung auch noch Steuerersparnisse“, sagt Michael Schwarz, Leiter Absicherung und Vorsorge bei MLP. Das schaffe einen Rahmen, in dem „Vermögensaufbau, Förderung und Flexibilität sinnvoll zusammenkommen“, so Schwarz.

Schwarz sieht im Altersvorsorgedepot damit vor allem einen zusätzlichen ergänzenden Baustein für die Versorgung im Ruhestand – im Zusammenspiel mit Versorgungswerk, Basisrente und, je nach Konstellation, auch betrieblicher Altersvorsorge. (eb)

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