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Es müssten alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und erbrachten Leistungen honoriert werden, entschied das LSG Baden-Württemberg. Bereits die erfolgte „kritische Aktendurchsicht mit schriftlicher Fixierung“ der angestellten Überlegungen seien vergütungsfähig.

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Ärztliche Gutachten

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Trendreport 2024

Zi meldet deutlichen Anstieg bei Videosprechstunden

Spritze und RSV-Impfstoff

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