110 ist die Notfall-Faxnummer für Hörgeschädigte
DORTMUND (akr). Die nordrhein-westfälische Landesregierung führt für hörgeschädigte Menschen die landeseinheitliche Notfall-Faxnummer 110 für die Polizei ein.
DORTMUND (akr). Die nordrhein-westfälische Landesregierung führt für hörgeschädigte Menschen die landeseinheitliche Notfall-Faxnummer 110 für die Polizei ein.
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