Ärger um Praxisgebühr beim Haut-Screening
KÖLN (iss). In manchen Hautarztpraxen sind Diskussionen mit verärgerten Patienten programmiert: Da das Hautkrebs-Screening nicht in die Krankheitsfrüherkennungs-Richtlinie aufgenommen ist, müssen die Versicherten die Praxisgebühr von zehn Euro entrichten.