Ärzteverbände hoffen auf freie Fahrt für ihre Selektivverträge
Das Verhältnis zwischen Kollektiv- und Einzelverträgen wird bereinigt, und zwar sprichwörtlich. Mit der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses kann der Streit um die Abrechnung entschärft werden. Gelöst ist der Konflikt zwischen den Vertragswelten nicht.