Boykottaufruf der KV ist nicht rechtens
KASSEL (ine). Die KV Hessen darf die Vertragsärzte nicht zum Boykott des geplanten Ersatzkassenprojektes in Nordhessen aufrufen. Das haben die Richter des Landgerichts Kassel entschieden.
KASSEL (ine). Die KV Hessen darf die Vertragsärzte nicht zum Boykott des geplanten Ersatzkassenprojektes in Nordhessen aufrufen. Das haben die Richter des Landgerichts Kassel entschieden.
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