Wettbewerbszentrale geht gegen Hausärzte vor
MÜNCHEN (sto). Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) will ge-gen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts München I Beschwerde einlegen. Darin wurde es dem Verband untersagt, seinen Mitgliedern Patienteninformationen zur Verfügung zu stellen, mit denen Patienten der Wechsel zur AOK nahegelegt wurde (wir berichteten).