BGH erleichtert Ausstieg aus maroden Immobilienfonds
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Anlegern gestärkt, die ihr Geld in marode Immobilienfonds gesteckt haben. Solche Anleger können sich leichter von den Fonds-Anteilen wie auch von den dafür aufgenommenen Krediten lösen.