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Bei IV-Verträgen herrscht Rechtsunsicherheit

HANNOVER (cben). Bei Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV) sollten niedergelassene Ärzte auch steuerliche und haftungsrechtliche bedenken. Darauf hat Professor Heinrich Hanika auf einer Veranstaltung der Niedersächsischen AOK hingewiesen.

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