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Berater oder Verkäufer - das ist ein gewaltiger Unterschied!

NEU-ISENBURG. Bis zu 30 Milliarden Euro Schäden entstehen Jahr für Jahr durch Falsch- oder Fehlberatung. Mehr Schutz für den Verbraucher verspricht die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie, nach der zumindest Versicherungsvermittler höhere Anforderungen bei der Beratung erfüllen müssen. Ab November dieses Jahres soll etwa eine spezielle Berufshaftpflicht zum Standard gehören. Berater treffen dann auch aufwendigere Informations- und Dokumentationspflichten. Schiefgehen kann dennoch einiges. Anleger können sich gegen Falschberatung aber schützen und im Schadensfall wehren.

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