Fiskus zeigt sich bei haushaltsnahen Leistungen spendabel
NEU-ISENBURG (bü). Wer sich in seinem Privathaushalt von anderen gegen Entgelt helfen lässt, kann einen Teil seines Aufwands von der Steuer absetzen. Die Zahlungen werden dabei nicht lediglich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, sondern mindern unmittelbar die Steuern.