GOÄ-Reform

Niedergelassene sollten Kooperationsverträge mit Kliniken jetzt prüfen

Viele niedergelassene Ärzte, die regelmäßig auch Leistungen in und für Kliniken erbringen, werden nach GOÄ honoriert. Um vorteilhafte Konditionen zu sichern, kann darüber auch schon vor Verabschiedung einer neuen GOÄ verhandelt werden.

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