Schulgeld ist nur bedingt als Spende absetzbar
NEU-ISENBURG (eb). Wer seine Kinder auf eine private Schule schickt, kann freiwillig gezahltes Schulgeld nicht in jedem Fall als Spende von der Steuer absetzen. Werden davon die Unterrichtskosten mitfinanziert, sind sie, wie der Bundesfinanzhof urteilte, keine Spende mehr.