Schutz von Anlegern vor Falschberatungen
NEU-ISENBURG (juk). Anleger haben bei Banken und Finanzvermittlern einen Anspruch darauf, über alle Punkte informiert zu werden, die für ihre Investmententscheidung wesentlich sind. Nur die Aushändigung eines Verkaufsprospektes reicht dafür nicht immer aus, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.