Selbstanzeige für Aktiengewinne im Jahr 1999 ratsam
NEU-ISENBURG (eb). Wer Spekulationseinkünfte aus dem Jahr 1999 nicht versteuert hat, sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige erwägen. Das empfiehlt der Deutsche Steuerberaterverband.
NEU-ISENBURG (eb). Wer Spekulationseinkünfte aus dem Jahr 1999 nicht versteuert hat, sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige erwägen. Das empfiehlt der Deutsche Steuerberaterverband.
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