Apparategemeinschaften
Selbstzuweisungen im Labor: Graubereich mit Beharrungsvermögen
In der aktuellen GOÄ sind sie nicht vorgesehen, aber auch nicht verboten: Selbstzuweisungen im Speziallabor. Den Fachlaboren sind sie ein Dorn im Auge. Aber die GOÄneu nimmt sich dieses Themas nicht an. Anders die Finanzkommission Gesundheit.


