Bundessozialgericht
Urteil: Ärzte haben keinen Anspruch auf Erstattung der vollen TI-Kosten
Niedergelassene Ärzte können sich von ihrer KV nicht die kompletten Kosten für die Telematikinfrastruktur erstatten lassen. Vorgesehen ist lediglich eine angemessener Zuschuss – das hat das Bundessozialgericht entschieden.







