Die KV Bayerns feiert das Urteil gegen die TeleClinic als Erfolg – und richtet eine Empfehlung an Vertragsärzte, bei der Nutzung von Videodienste-Anbietern auf bestimmte Inhalte zu achten.
In einem Rechtsstreit zwischen der KV Bayerns und der Online-Plattform TeleClinic gibt es ein Urteil. In einigen Punkten obsiegte die KV gegen den Vermittler von Videosprechstunden. Dieser kündigt Rechtsmittel an.
In Bayern haben Hausärzte in bestimmten Fällen die Möglichkeit, bei unklaren Hautveränderungen oder diabetischen Komplikationen niederschwellig Rat beim Hautarzt einzuholen.