© Gerhard Seybert / stock.adobe.com Verwaltungsgericht AnsbachApprobation darf bereits bei eingeleitetem Strafverfahren ruhend gestellt werdenWegen sexuellen Missbrauchs wurde ein Arzt in erster Instanz verurteilt. Es folgte die Anordnung des Ruhens seiner Approbation. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, focht der Arzt dies an – vergeblich.18.05.2026