Frankreichs Ärzte können sich nicht mehr überall frei niederlassen. Die Nationalversammlung beschloss eine Regelung, nach der dicht versorgte Gebiete erst einmal grundsätzlich gesperrt sind.
Die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen befürworten den Krankenhausplan des Landes. Rügen gibt es nur in einzelnen Punkten. Eine Entscheidung des OVG fehlt allerdings noch.
Auch eine Anstellung kann die Teilnahme eines Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung nicht auf mehr als einen Versorgungsauftrag erweitern. So urteilte das BSG – und verwies auf seine ständige Rechtssprechung.