© Mathias Ernert, Universitäts-HNO-Klinik Einzige Praxis mit Polysomnografie in Sachsen-AnhaltBSG bestätigt eng gezogene Voraussetzungen für SonderbedarfszulassungenTrotz unstrittigen Bedarfs sehen die Bundessozialrichter keine Möglichkeit einer Sonderbedarfszulassung für einen Pneumologen und einen Neurologen, die ein Schlaflabor betreiben. 18.06.2025