Großbaustellen abseits vom Corona-Getöse

© Till Schlünz

Kommentar zu Berufskrankheiten

Großbaustellen abseits vom Corona-Getöse

Im Job mit Corona infiziert? Während der Pandemie ist das für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen Realität geworden – bis hin zur Anerkennung als Berufskrankheit Nr. 3101.

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Arbeitssicherheitsbericht 2020

COVID stürmt bei Berufskrankheiten an die Spitze