© Uwe Zucchi / dpa / picture alliance Schriftliche Urteilsbegründung vorgelegtBundessozialgericht: Posttraumatische Belastungsstörung ist reif für Berufskrankheiten-VerordnungEine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann bei Rettungssanitätern als Berufskrankheit anerkannt werden, hat das Bundessozialgericht entschieden. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.28.12.2023