Ab Oktober ist die vertragsärztliche Pflege der elektronischen Patientenakte obligatorisch. Jetzt bringt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf noch Ausnahmen von der Befüllungspflicht auf den Weg.
Praxen stehen in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen und müssen an vielen Schrauben drehen. Unsere Gastautorin Rut Grahl richtet einen engagierten Appell an alle, mit den Veränderungen jetzt zu beginnen.
Nehmen Versicherte der AOK Baden-Württemberg am neuen, digital gesteuerten Programm zur Darmkrebs-Vorsorge teil, erhalten sie bei positivem Befund eine Koloskopie-Empfehlung und Daten für den Arzt.
Sie werden in der Nähe von Notfällen per App alarmiert und können Leben retten. Doch in den Rettungsdienstgesetzen sind diese Ersthelfer-Systeme ein blinder Fleck, wie das Beispiel Baden-Württemberg zeigt.