Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wundert sich über fehlende Regelverbindlichkeit zur Cybersicherheit von Praxisverwaltungssystemen.
Noch längst nicht ist ausgelotet, was mithilfe von KI in Praxen und Kliniken radikal verbessert werden könnte. Einen Einblick in die unendlichen Möglichkeiten der Datenfundgruben gab ein KI-Forscher beim HIT-Kongress in Köln.
Sofern geeignete Technik vorhanden ist, können Praxen jetzt auch Digitale Gesundheitsanwendungen wie Arzneien elektronisch verordnen. Oder aber weiterhin das gewohnte Verordnungsformular nutzen.