2004 eingeführt, hat der Gesetzgeber mit dem AMNOG binnen sieben Jahren die dritte Variante der Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit Beginn dieses Jahres in Kraft gesetzt: die frühe Nutzenbewertung unmittelbar nach der Einführung eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff.