© Gina Sanders / fotolia.com UrteilUngenehmigte Assistenzärzte können teuer werdenÄrger in einer Gemeinschaftspraxis nach nicht vorliegender Genehmigung für eine Assistenzärztin: Die KV darf 629.000 Euro Honorar zurückfordern, urteilten Richter des Landessozialgerichts in Stuttgart. Nun geht die Ärztin in Revision.29.01.2015