Ist ein Nachtdienst in einer Klinik nicht geregelt, müssen Patienten darüber nicht aufgeklärt werden. Die Einwilligung in eine Operation wird dadurch nicht unwirksam, urteilte der BGH.
Die Krankenhausreform der „Ampel“ soll gängig gemacht werden. Dazu soll ein Anpassungsgesetz dienen. Doch auch das stößt bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss auf zum Teil harsche Kritik.