Direkt zum Inhaltsbereich
Wenn Ärzte eng zusammenarbeiten wollen, empfiehlt sich die Kooperationsform der Berufsausübungsgemeinschaft. Die Gefahr problematischer Doppelbehandlungen ist hier nicht gegeben.

© Klaro

Compliance in der Arztpraxis, Teil 6: Praxisgemeinschaft

Trennungslinien strikt beachten