© Andrey Popov / fotolia.com Rheinland-PfalzPrivatpraxen dürfen auch als "Ärzte GmbH" firmierenBei der Versorgung von Privatpatienten widerspricht der Koblenzer Verfassungsgerichtshof seiner Vorinstanz - und macht den Weg in Rheinland-Pfalz frei für die 'Ärzte-GmbH'. Dies könnte weitreichende Folgen für Ärzte haben.12.04.2017