Fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Praxen mit angestellten Ärzten müssen einige Sonderregeln bei der Laborreform beachten.
In Bayern können Ärzte künftig Fördergelder für die Anstellung eines Arztes oder die Beschäftigung einer nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) aus dem Strukturfonds erhalten.