© sdecoret / stock.adobe.com BundessozialgerichtKein Nachteil für Ärzte mit TeilzulassungÄrzte mit anteiligem Versorgungsauftrag dürfen beim Kassenhonorar nicht benachteiligt werden. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts entschieden – und frühere RLV- und HVM-Regelungen in Schleswig-Holstein verworfen.20.07.2020