Laut Caritas muss eine Hebamme bei ihrer direkten Arbeit am Patienten gewährleisten, dass sie für die Werte des Evangeliums eintritt. Der Kirchenaustritt sei daher ein Loyalitätsverstoß. Ist das so?
Ab August gelten für Arbeitgeber erheblich erweiterte Pflichten, die wichtigsten Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen. Erstmals drohen bei fehlerhafter Mitteilung Geldbußen.