Arbeitnehmer haben ein Recht, die Vertragsbedingungen zu kennen, unter denen sie allmorgendlich antreten. Dieses Recht hat die EU und im Nachgang jetzt auch der Bundestag zum 1. August noch einmal verschärft.

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Anstellungsvertrag

Neue Mitteilungspflichten für Arbeitgeber – bußgeldbewehrt!