Die Zulassungsgremien müssen zunächst einen Verlegungsantrag prüfen, bevor sie der Praxis oder dem MVZ die Zulassung entziehen. Umzugs-Verzögerungen können einen Stillstand rechtfertigen.
Investoren mischen immer mehr in der ambulanten Versorgung mit. Auf lange Sicht vermutlich mit drastischen Folgen, befürchtet unser Kolumnist Dr. Bernd Hontschik.
Bestimmungsmächtige ärztliche Gesellschafter können sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im eigenen Praxisunternehmen nicht mehr anstellen lassen. Seither sind ärztliche MVZ-Gründungen dramatisch eingebrochen.