Anstellung im eigenen MVZ nach Zulassungsverzicht: Das soll auch künftig möglich sein, fordern interessierte vertragsärztliche Kreise. Eine rechtliche Klarstellung wäre offenbar keine große Sache.
Bei der Vergabe eines entsperrten Vertragssitzes dürfen nichtärztliche MVZ nicht benachteiligt werden, so das Bundessozialgericht. Im Fall einer Vergabe in Bayern muss nun der Berufungsausschuss neu entscheiden.