© Otmar Smit - stock.adobe.com Kassen-UrteilBei Gehbehinderung: Elektrorollstuhl geht, aber kein E-ScooterFür einen Gehbehinderten erscheint ein Elektroroller platzsparender und praktischer als ein E-Rollstuhl. Die Krankenkasse muss die Kosten laut Gericht jedoch nicht übernehmen.09.09.2020