Die im TSVG enthaltenen verpflichtenden Mindestsprechzeiten sind der KBV nach wie vor ein Dorn im Auge. Der Vorstand fordert nun die Regierung auf, diesen Passus zu streichen. Und das ist nicht der einzige Änderungsvorschlag.
Die bundeseinheitliche Laborquote Q ist rechtmäßig. Ihre Einführung 2012 war gerechtfertigt, um der bundesweiten Versendung der Laborproben entgegenzutreten, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts.