Mehrere KVen haben ihre Poolärzte von jetzt auf gleich kaltgestellt. Auf lange Sicht muss das jedoch keinesfalls das Aus für freiwillige ärztliche Vertretungen im Bereitschaftsdienst bedeuten.

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Interview zur Sozialversicherungspflicht

Anwältin zum Poolärzte-Urteil: „Das Bundessozialgericht hat sich vom Gesetzeswortlaut verabschiedet“