Recht Reiseschutz greift auch bei Vorerkrankung Reisekrankenversicherer müssen auch dann für die Folgen eines Herzinfarktes zahlen, wenn die versicherte Person vor der Reise an einer Herzerkrankung litt. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor. 05.02.2010