Ärzte in Rheinland-Pfalz dürfen sich zu einer „Ärzte GmbH“ zusammenschließen, um die Behandlung von Privatpatienten anzubieten, so der Koblenzer Verfassungsgerichtshof.

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Rheinland-Pfalz

Privatpraxen dürfen auch als "Ärzte GmbH" firmieren

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