Auch der unabhängige Makler kann bei Abschluss einer PKV-Police die Gesundheitsfragen stellen, doch es muss für den Kunden erkennbar sein, dass sie auf die Versicherung zurückgehen, meint das Landgericht Dortmund.

© 12foto.de / fotolia.com

PKV-Kündigung unwirksam

Gesundheitsfragen müssen deutlich sein

Kliniken

Axa Kranken baut Partnernetzwerk aus