Wer sich bei einer Praxisgründung gegen alles und jedes absichern will, sieht als Arzt schnell den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ein Überblick, welche Absicherung sinnvoll ist.
Der Gesetzgeber hat eine Nachweispflicht für Arzthaftpflichtversicherungen ins Sozialgesetzbuch V geschrieben. Bis zum Ende der erstmaligen Vorlagefrist ist allerdings noch Zeit.